Verkaufs- und Lieferbedingungen der ebh Elektronik Bauteile GmbH

1. Allgemeines 1.1 Für sämtliche Aufträge, auch für mündlich erteilte, gelten unsere Verkaufsbedingungen, die der Besteller durch die Auftragserteilung bzw. spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn diesen nicht formell widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
1.2 Erteilte Aufträge, insbesondere auch solche, die durch einen Vertreter vermittelt werden, gelten erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.
1.3 Maßgebend für den Lieferumfang ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
1.4 Etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
1.5 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

2. Preise
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise sind auf Grund der bei Angebotsabgabe bzw. bei Auftragserteilung bestehenden Kostensituationen errechnet. Wir müssen uns eine Preisänderung auch für bereits bestätigte Aufträge vorbehalten, falls die den preisbestimmenden Faktoren sich während deren Laufzeit verändern. Außerdem sind wir berechtigt, die Preise für Abrufaufträge neu festzulegen, wenn diese durch Umdisposition des Bestellers nicht in der ursprünglich festgelegten Form abgewickelt werden können, also die Gesamtstückzahl, die Menge pro freigegebener Lieferung oder der Abnahmezeitraum eine Änderung erfahren.
2.2 Ausfallmuster werden zu den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
3.2 Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel gelten erst nach deren Einlösung als erfolgt. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller.
3.3Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist, in der Regel also ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum, sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz zu berechnen.
3.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Käufers schriftlich anerkannt oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
3.5 Sofern uns nach Vertragsabschluss eine Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt wird oder falls vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, für den Gegenwert bereits erfolgter Lieferungen sofortige Zahlung zu verlangen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
3.6 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
3.7 Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
3.8 Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Lieferzeiten
4.1 Die Lieferzeiten sind unverbindlich; sie werden so angegeben, dass ihre Einhaltung bei normalem Geschäftsgang wahrscheinlich ist. So kann z. B. ein normaler Geschäftsgang durch den plötzlichen Ausfall von Arbeitskräften unmöglich gemacht werden.
4.2 Die Lieferfristen beginnen nach Klärung aller mit der Bestellung zusammenhängenden Fragen. Verzögert sich die Auftragsklarstellung, Einsendung der Fertigungsvorlagen, Freigabe von Prüfmustern, Beantwortung von Rückfragen oder werden Lieferungen üblicher Qualität nicht abgenommen, so muss eine Verlängerung der Lieferzeiten in Kauf genommen werden.
4.3 Mit der Herstellung nicht fest eingeteilter Waren wird erst nach ausdrücklicher Freigabe begonnen. Es gilt jedoch als vereinbart, dass das benötigte Material für die Gesamtauftragsmenge, also auch für die nicht fest eingeteilten bzw. auf Abruf gestellten Stückzahlen, eingekauft wird. Sofern solches Material durch eine Auftragsannullierung nicht mehr gebraucht wird, müssen wir uns eine Weiterberechnung an den Besteller vorbehalten.
4.4 Die Nichteinhaltung oder Verlängerung der Lieferfristen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt oder zur Annahmeverweigerung.
4.5 Ereignisse höherer Gewalt, auch Streik oder Aussperrung oder das Wirksamwerden unvorhersehbarer Umstände, auch wenn sie bei einem unserer Vorlieferanten eintreten, befreien uns für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht.

5. Mehr- oder Minderlieferung
5.1 Infolge der besonderen Art unserer Fertigung ist uns eine Mehr- oder Minderlieferung im Rahmen von
5 % bis 10% gestattet.

6. Versand und Verpackung
6.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers.

7. Versicherung
7.1 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers zu dessen Lasten abgeschlossen.

8. Prüfung von Ausfallmustern und Korrekturabzügen
8.1 Maßgebend für die Beurteilung der Lieferung sind die vom Besteller geprüften und freigegebenen Abzüge, Filme, Muster oder sonstigen Vorlagen. Die Verantwortung für Fehler, die an den freigegebenen Prüfmustern übersehen worden sind oder die durch fehlerhafte Fertigungsvorlagen bzw. unvollständige Angaben entstehen, trägt der Besteller.
8.2 Verzichtet der Besteller aus irgendwelchen Gründen auf die Vorlage von Mustern oder sonstige Korrekturen oder wünscht er eine größere Mustermenge als üblich, so muss er das sich daraus ergebene Risiko tragen, also die Teile so übernehmen, wie sie anfallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht in jeder Beziehung seinen Bestellunterlagen entsprechen.

9. Beanstandungen und Gewährleistung
9.1 Beanstandungen können nur schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
9.2 Kleine Abweichungen in den Farben sowie sonstige unbedeutende Schönheitsfehler, wie sie bei der Eigenart unserer auf die serienmäßige Herstellung großer Auflagen ausgerichteten Fertigung vorkommen und übliche technische Toleranzen dürfen keinen Anlass zu Beanstandungen bilden.
9.3 Nach erfolgter Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Waren können Beanstandungen, insbesondere wegen etwaiger Oberflächenmängel an von uns hergestellten Zubehörteilen, die vom Besteller direkt oder montiert und hiernach als Bestandteil vom Fertigprodukt auf dem Seewege ins Ausland versandt werden, nicht anerkannt werden.
9.4 Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, behalten wir uns vor, nach unserer Wahl die fehlerhafte Ware entweder auszubessern, dafür Ersatz anzufertigen oder für die entsprechende Wertminderung an der gelieferten Ware Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.5 Grundsätzlich nicht anerkannt werden können Reklamationen, wenn ohne unser Einverständnis an den gelieferten Waren Änderungen oder Nacharbeiten vorgenommen wurden.
9.6 Sortier- oder Prüfkosten können nur übernommen werden, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden sind.
9.7 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie Rechtsansprüche auf Minderung oder Wandelung sind ausgeschlossen.

10. Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Druckplatten, Siebe, Klischees, Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen 10.1 Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Druckplatten, Siebe, Klischees, Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen werden anteilig mit der Bemusterung bzw. ersten Lieferung berechnet. Die Bezahlung der Kostenanteile begründet keinen Anspruch auf Herausgabe.
10.2 Fertigungseinrichtungen werden 2 Jahre, gerechnet ab dem Ausstellungstag des letzten Auftrags, aufbewahrt, dies gilt auch für Testadapter.

11. Urheberrecht
11.1 An allen Entwürfen, Skizzen, Abzügen, Filmen, Mustern und sonstigen Unterlagen, die wir unseren Kunden oder Interessenten zur Verfügung stellen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
11.2 Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bzw. Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche unser Eigentum.
12.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Veräußert oder aber verarbeitet der Besteller Vorbehaltsware mit anderen Waren, bevor alle unsere Forderungen erfüllt sind, so gilt eine Vorausabtretung seiner daraus resultierenden Forderungen in der Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware als vereinbart.

13. Rücktritt
13.1 Wir behalten uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet, eine Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt, vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehaltenen werden oder über sein Vermögen ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
13.2 Schadenersatzansprüche gegen uns stehen dem Besteller im Falle eines Rücktritts nicht zu.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Nürnberg.
14.2 Werden Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht oder sind beide Parteien Vollkaufleute oder hat eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz in das Ausland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand für beide Parteien Nürnberg.
14.3 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Stand Januar 2009 Ebh Elektronik Bauteile GmbH -91187 Röttenbach –Breitenloher Str. 18