Verkaufs- und Lieferbedingungen der ebh Elektronik Bauteile
GmbH
1. Allgemeines 1.1 Für sämtliche Aufträge, auch für
mündlich erteilte, gelten unsere Verkaufsbedingungen, die der Besteller
durch die Auftragserteilung bzw. spätestens durch die Entgegennahme
der Lieferung anerkennt. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten
uns nicht, auch wenn diesen nicht formell widersprochen wird. Abweichungen
und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt worden sind.
1.2 Erteilte Aufträge, insbesondere auch
solche, die durch einen Vertreter vermittelt werden, gelten erst nach erfolgter
schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.
1.3 Maßgebend
für den Lieferumfang ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
1.4 Etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Rechtswirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht.
1.5 Wir sind berechtigt, die Ansprüche
aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
2. Preise
2.1 Unsere Angebote
sind stets freibleibend. Die Preise sind auf Grund der bei Angebotsabgabe
bzw. bei Auftragserteilung bestehenden Kostensituationen errechnet. Wir müssen
uns eine Preisänderung auch für bereits bestätigte Aufträge
vorbehalten, falls die den preisbestimmenden Faktoren sich während deren
Laufzeit verändern. Außerdem sind wir berechtigt, die Preise für
Abrufaufträge neu festzulegen, wenn diese durch Umdisposition des Bestellers
nicht in der ursprünglich festgelegten Form abgewickelt werden können,
also die Gesamtstückzahl, die Menge pro freigegebener Lieferung oder
der Abnahmezeitraum eine Änderung erfahren.
2.2 Ausfallmuster werden
zu den für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug.
3.2 Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit
angenommen. Zahlungen mit Scheck oder Wechsel gelten erst nach deren Einlösung
als erfolgt. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Besteller.
3.3Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist, in der Regel also
ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum, sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz zu berechnen.
3.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder
aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen, es sei denn, wir haben die
Ansprüche des Käufers schriftlich anerkannt oder diese sind rechtskräftig
festgestellt.
3.5 Sofern uns nach Vertragsabschluss eine Änderung
der Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt wird oder falls vereinbarte
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, für
den Gegenwert bereits erfolgter Lieferungen sofortige Zahlung zu verlangen
und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
3.6 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen
in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
3.7
Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere
die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware – ohne
einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
3.8 Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten und rechtskräftig
festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch
den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben
Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
4. Lieferzeiten
4.1 Die Lieferzeiten sind
unverbindlich; sie werden so angegeben, dass ihre Einhaltung bei normalem
Geschäftsgang wahrscheinlich ist. So kann z. B. ein normaler Geschäftsgang
durch den plötzlichen Ausfall von Arbeitskräften unmöglich
gemacht werden.
4.2 Die Lieferfristen beginnen nach Klärung aller mit
der Bestellung zusammenhängenden Fragen. Verzögert sich die Auftragsklarstellung,
Einsendung der Fertigungsvorlagen, Freigabe von Prüfmustern, Beantwortung
von Rückfragen oder werden Lieferungen üblicher Qualität nicht
abgenommen, so muss eine Verlängerung der Lieferzeiten in Kauf genommen
werden.
4.3 Mit der Herstellung nicht fest eingeteilter Waren wird erst nach
ausdrücklicher Freigabe begonnen. Es gilt jedoch als vereinbart, dass
das benötigte Material für die Gesamtauftragsmenge, also auch für
die nicht fest eingeteilten bzw. auf Abruf gestellten Stückzahlen, eingekauft
wird. Sofern solches Material durch eine Auftragsannullierung nicht mehr gebraucht
wird, müssen wir uns eine Weiterberechnung an den Besteller vorbehalten.
4.4 Die Nichteinhaltung oder Verlängerung der Lieferfristen berechtigen
den Besteller nicht zum Rücktritt oder zur Annahmeverweigerung.
4.5
Ereignisse höherer Gewalt, auch Streik oder Aussperrung oder das Wirksamwerden
unvorhersehbarer Umstände, auch wenn sie bei einem unserer Vorlieferanten
eintreten, befreien uns für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen
von der Lieferpflicht.
5. Mehr- oder Minderlieferung
5.1 Infolge der besonderen
Art unserer Fertigung ist uns eine Mehr- oder Minderlieferung im Rahmen von
5 % bis 10% gestattet.
6. Versand und Verpackung
6.1 Der Versand erfolgt
stets auf Gefahr des Bestellers.
7. Versicherung
7.1 Eine Transportversicherung
wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers zu dessen Lasten abgeschlossen.
8. Prüfung von Ausfallmustern und Korrekturabzügen
8.1 Maßgebend
für die Beurteilung der Lieferung sind die vom Besteller geprüften
und freigegebenen Abzüge, Filme, Muster oder sonstigen Vorlagen. Die
Verantwortung für Fehler, die an den freigegebenen Prüfmustern übersehen
worden sind oder die durch fehlerhafte Fertigungsvorlagen bzw. unvollständige
Angaben entstehen, trägt der Besteller.
8.2 Verzichtet der Besteller
aus irgendwelchen Gründen auf die Vorlage von Mustern oder sonstige
Korrekturen oder wünscht er eine größere Mustermenge als üblich,
so muss er das sich daraus ergebene Risiko tragen, also die Teile so übernehmen,
wie sie anfallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht in jeder Beziehung seinen
Bestellunterlagen entsprechen.
9. Beanstandungen und Gewährleistung
9.1 Beanstandungen können nur schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach
Empfang der Ware berücksichtigt werden.
9.2 Kleine Abweichungen in den
Farben sowie sonstige unbedeutende Schönheitsfehler, wie sie bei der
Eigenart unserer auf die serienmäßige Herstellung großer
Auflagen ausgerichteten Fertigung vorkommen und übliche technische Toleranzen
dürfen keinen Anlass zu Beanstandungen bilden.
9.3 Nach erfolgter Weiterverarbeitung
der von uns gelieferten Waren können Beanstandungen, insbesondere wegen
etwaiger Oberflächenmängel an von uns hergestellten Zubehörteilen,
die vom Besteller direkt oder montiert und hiernach als Bestandteil vom Fertigprodukt
auf dem Seewege ins Ausland versandt werden, nicht anerkannt werden.
9.4
Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, behalten wir uns
vor, nach unserer Wahl die fehlerhafte Ware entweder auszubessern, dafür
Ersatz anzufertigen oder für die entsprechende Wertminderung an der
gelieferten Ware Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
9.5 Grundsätzlich nicht anerkannt werden können
Reklamationen, wenn ohne unser Einverständnis an den gelieferten Waren Änderungen
oder Nacharbeiten vorgenommen wurden.
9.6 Sortier- oder Prüfkosten können
nur übernommen werden, wenn diese ausdrücklich vereinbart worden
sind.
9.7 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sowie Rechtsansprüche auf Minderung oder Wandelung sind
ausgeschlossen.
10. Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Druckplatten, Siebe,
Klischees, Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen 10.1 Entwürfe, Zeichnungen,
Filme, Druckplatten, Siebe, Klischees, Werkzeuge und sonstige Vorrichtungen
werden anteilig mit der Bemusterung bzw. ersten Lieferung berechnet. Die
Bezahlung der Kostenanteile begründet keinen Anspruch auf Herausgabe.
10.2 Fertigungseinrichtungen werden 2 Jahre, gerechnet ab dem Ausstellungstag des letzten Auftrags, aufbewahrt, dies gilt auch für Testadapter.
11.
Urheberrecht
11.1 An allen Entwürfen, Skizzen, Abzügen, Filmen,
Mustern und sonstigen Unterlagen, die wir unseren Kunden oder Interessenten
zur Verfügung stellen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor, sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
11.2 Erfolgen Lieferungen
nach Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bzw. Angaben des Bestellers und
werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller
von sämtlichen Ansprüchen frei.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
Forderungen einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche
unser Eigentum.
12.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern. Veräußert oder aber
verarbeitet der Besteller Vorbehaltsware mit anderen Waren, bevor alle unsere
Forderungen erfüllt sind, so gilt eine Vorausabtretung seiner daraus
resultierenden Forderungen in der Höhe des Wertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware als vereinbart.
13. Rücktritt
13.1 Wir behalten uns das
Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug
befindet, eine Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt, vereinbarte
Zahlungsbedingungen nicht eingehaltenen werden oder über sein Vermögen
ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
13.2
Schadenersatzansprüche gegen uns stehen dem Besteller im Falle eines
Rücktritts nicht zu.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Nürnberg.
14.2 Werden Ansprüche
im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht oder sind beide
Parteien Vollkaufleute oder hat eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland oder verlegt eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz
in das Ausland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so
ist der Gerichtsstand für beide Parteien Nürnberg.
14.3 Die Vertragsbeziehung
unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Stand Januar 2009 Ebh Elektronik Bauteile
GmbH -91187 Röttenbach –Breitenloher Str. 18